Allgemeine Verkaufsbedingungen

der Robert Plersch Edelstahltechnik GmbH

 

für den Verkauf über den Webshop „USTEEL“

 

gegenüber Verbrauchern (nachfolgend Teil A)

und

gegenüber Unternehmern (nachfolgend Teil B)

 

 

Teil A: Allgemeine Verkaufsbedingungen gegenüber Verbrauchern

 

§ 1  Geltungsbereich, Allgemeines

 

1.1    Für den Verkauf beweglicher Sachen (Teile) durch uns als Webshopanbieter über den Webshop „USTEEL“ gelten ausschließlich unsere nachstehenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen in diesem Teil A, sofern es sich bei dem Kunden um einen Verbraucher handelt. Sie gelten insbesondere ohne Rücksicht darauf, ob wir die Teile selbst herstellen oder bei Zulieferern einkaufen (§§ 433, 650 BGB).

 

Der Kunde ist Verbraucher, soweit der Zweck der georderten Lieferungen und Leistungen nicht überwiegend seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Dagegen ist Unternehmer jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

 

1.2    Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen Allgemeinen Verkaufsbedingungen. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein Vertrag bzw. unsere Bestätigung maßgebend, die jeweils mindestens der Textform bedürfen.

 

§ 2  Vertragsschluss, Bestellvorgang, Prüfpflicht

 

2.1    Das Angebot für einen Vertragsabschluss geht jeweils vom Kunden aus.

 

2.2    Der Bestellvorgang vollzieht sich wie folgt:

 

a)   Der Kunde muss sich vor seiner ersten Bestellung bei uns registrieren. Dabei muss er seine Kundendaten einschließlich seiner E-Mailadresse angeben, ein Passwort festlegen und ob er als Verbraucher oder Unternehmer handelt (zur Unterscheidung siehe § 1.1).

 

      Mit seinem Passwort und seiner E-Mailadresse kann sich der Kunde bei späteren Bestellungen ohne neue Registrierung einloggen.

 

b)   Der Kunde kann vor oder nach der Registrierung bzw. dem Einloggen seine Zeichnungsdaten im DXF oder Step-Format auf die Website hochladen. Die Zeichnungsdaten müssen unbeschadet der weiteren Anforderungen in diesen Allgemeinen Verkaufsbedingungen unseren Vorgaben in dem Dokument „Konstruktionsrichtlinie und Fertigungshinweise“ in der jeweils geltenden Fassung entsprechen.

 

c)   Im Anschluss prüft unsere Software die vom Kunden hochgeladenen Daten mittels Algorithmen überschlägig. Bei der Erkennung eines Fehlers durch die Software erhält der Kunde eine Meldung angezeigt, dass das entsprechende Teil nicht gefertigt werden kann. Diese Überprüfung ist jedoch nicht abschließend und entbindet den Kunden nicht von seinen Verpflichtungen, insb. gem. § 2.5.

 

d)   Nach Anmeldung gem. vorstehenden lit. a) gelangt der Kunde zur Konfigurationsseite. Hier kann er bei Zeichnungsdaten im DXF-Format die Materialstärke, den Werkstoff und die Stückzahl sowie ggf. die Artikelbezeichnung festlegen. Bei Zeichnungsdaten im Step-Format werden durch den Kunden der Werkstoff und die Stückzahl sowie ggf. die Artikelbezeichnung festgelegt. Zudem hat der Kunde die Möglichkeit, weitere Leistungen auszuwählen und Teile aus der Bestellung auszuschließen. Der Preis wird dabei jeweils kalkuliert und dem Kunden direkt angezeigt.

 

e)   Mit Abschluss des Konfigurationsvorgangs gelangt der Kunde zur Projektübersicht, in der alle Teile mit den jeweils erforderlichen Fertigungsschritten und den vom Kunden zusätzlich ausgewählten Leistungen angezeigt werden. Hier besteht nochmals die Möglichkeit, die Teile zu prüfen und anzupassen. Eine Anpassung der Fertigungsschritte ist allerdings nur über eine Änderung der Zeichnungsdaten möglich.

 

f)    Nach Kontrolle der Teile gelangt der Kunde über den Button „zur Bestellung“ zu einer Bestellübersicht. Hier kann die Lieferoption Versand (Paket oder Spedition) oder Abholung der Teile gewählt werden und – soweit angeboten – die voraussichtliche Lieferzeit, gerechnet ab Zahlungseingang; weitere Regelungen in diesen Allgemeinen Verkaufsbedingungen, insb. § 4, bleiben unberührt. Etwaige zu zahlende Zuschläge für die jeweilige Leistung werden angezeigt.

 

g)   Nach Bestätigung dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen und der Vorgaben in dem Dokument „Konstruktionsrichtlinie und Fertigungshinweise“ kann der Kunde über den Button „zahlungspflichtig bestellen“ ein verbindliches Vertragsangebot zum Kauf der in der Bestellübersicht angezeigten Teile und evtl. zusätzlichen Leistungen abgeben. Vor Abschicken der Bestellung kann der Kunde die Daten jederzeit ändern und einsehen.

 

2.3    Daraufhin versenden wir an den Kunden eine automatische Empfangsbestätigung per E-Mail zu, in welcher die Bestellung des Kunden nochmals aufgeführt wird und die der Kunde über die Funktion „Drucken“ ausdrucken kann. Die automatische Empfangsbestätigung dokumentiert dabei lediglich, dass die Bestellung des Kunden bei uns eingegangen ist und stellt keine Annahme des Angebots dar. Der Vertrag kommt erst durch Übersendung unserer Auftragsbestätigung, die mindestens der Textform bedarf, durch uns zustande. Der Übersendung der Auftragsbestätigung steht die Lieferung der Teile gleich. Sollte eine Ausführung der Bestellung nicht möglich sein, werden wir dies dem Kunden mitteilen.

 

2.4    Nachträgliche Änderungen der Teile behalten wir uns vor, sofern diese weder der Auftragsbestätigung noch den Spezifikationen des Kunden widersprechen und sich die Abweichungen im handels- und branchenüblichen Rahmen bewegen sowie dem Kunden zumutbar sind.

 

Sofern der Kunde nach Vertragsschluss noch Änderungen wünscht, werden wir diese prüfen und - soweit es uns möglich und zumutbar ist - umsetzen. Etwaige Mehrkosten trägt der Kunde. Wir sind berechtigt, die Umsetzung der Änderung von der Zahlung der Mehrkosten abhängig zu machen. Ein Anspruch des Kunden auf Umsetzung der Änderungen besteht jedoch nicht. Die Regelung in § 4.4 bleibt unberührt.

 

2.5    Dem Kunden obliegt es, alle von uns ggf. zur Verfügung gestellten Unterlagen und Daten (insb. Empfangsbestätigung, Auftragsbestätigung, Pläne, CAD-Daten) auf Richtigkeit und Vollständigkeit unverzüglich zu überprüfen und uns tatsächliche oder vermeintliche Abweichungen mindestens in Textform (z. B. E-Mail, Telefax) mitzuteilen.

 

§ 3  Preise, Versandkosten, Preisanpassung

 

3.1    Es gelten die von uns im jeweiligen Bestellvorgang ausgewiesenen Preise. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist bei den ausgewiesenen Preisen enthalten.

 

3.2    Unsere Preise gelten bei Abholung der Teile im Werk Hawangen durch den Kunden. Sofern der Kunde einen Versand der Teile wählt, werden die Versandkosten gesondert ausgewiesen und sind vom Kunden zu tragen (siehe auch § 2.2. lit. f).

 

3.3    Liegen zwischen Vertragsschluss und Lieferung mehr als 4 Monate, und haben sich in diesem Zeitraum die Marktpreise für Rohstoffe, insbesondere Edelstahl, erhöht oder verringert, gelten unsere Preise unter Berücksichtigung der jeweils zum Lieferzeitpunkt aktuellen Marktpreise für Rohstoffe. Liegt dadurch der aktuelle Gesamtpreis 20 % oder mehr über dem ursprünglichen Gesamtpreis, hat der Kunde das Recht vom Vertrag zurückzutreten. Dieses Recht muss unverzüglich nach Mitteilung des erhöhten Preises mindestens in Textform ausgeübt werden.

 

§ 4  Lieferung, Gefahrübergang, Abnahme, Lieferverzug

 

4.1    Sofern vom Kunden ausgewählt, versenden wird auf Kosten des Kunden die Teile an einen anderen Bestimmungsort (Versendungskauf). Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, sind wir berechtigt, die Art und Weise der Versendung (insbesondere Transportunternehmen, Versandweg, Verpackung, Transportversicherung) selbst zu bestimmen. Die Lieferung in mehreren Teillieferungen ist zulässig, sofern dies dem Kunden zumutbar ist.

 

4.2    Für den Gefahrübergang die gesetzlichen Vorschriften.

 

4.3    In Aussicht gestellte Fristen und Termine für Lieferungen und Leistungen gelten stets nur annähernd, es sei denn, Lieferzeit oder -frist wurden ausdrücklich mindestens in Textform als verbindlich vereinbart. Soweit eine Mitwirkung des Kunden notwendig ist, beginnt die vereinbarte Lieferfrist nicht zu laufen, bevor der Kunde seine Mitwirkungspflichten vollständig erfüllt hat bzw. ein Liefertermin verschiebt sich um den Zeitraum, in dem der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht vollständig nachgekommen ist. Nachträgliche vom Kunden veranlasste Änderungen an Teilen können zu einer Verlängerung von Liefer- und Leistungsfristen führen.

 

4.4    Für die Unmöglichkeit der Leistung oder für Leistungsverzögerungen, soweit diese durch höhere Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse (z.B. Arbeitskämpfe, insbesondere Streiks und rechtmäßige Aussperrungen, Pandemien, Epidemien, Verkehrs- und Betriebsstörungen, Werkstoff- und Energiemangel, die ausbleibende, nicht richtige oder nicht rechtzeitige Belieferung durch unseren Lieferanten) verursacht worden sind, die wir nicht zu vertreten haben, haften wir nicht. Sofern solche Ereignisse uns die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen und die Behinderung nicht nur von vorübergehender Dauer ist, sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, eine bereits erbrachte Gegenleistung des Kunden werden wir unverzüglich erstatten. Bei Hindernissen vorübergehender Dauer kommt es zu einer angemessenen Verlängerung der vereinbarten Lieferzeit. Der Kunde wird über die Verzögerung unverzüglich unterrichtet und die voraussichtlich neue Lieferfrist wird mitgeteilt.

 

4.5    Der Eintritt unseres Lieferverzugs bestimmt sich nach den gesetzlichen Regelungen. In jedem Fall ist aber eine Mahnung durch den Kunden erforderlich. Unsere Haftung im Fall des Verzuges richtet sich nach § 8.

 

4.6    Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verzögert sich unsere Leistung durch andere, vom Kunden zu vertretenden Gründen (z.B. fehlende Mitwirkungshandlung), sind wir berechtigt, Ersatz des hieraus entstehenden Schadens einschließlich Mehraufwendungen (z.B. Lagerkosten) zu verlangen.

 

§ 5  Gewährleistungsansprüche

 

5.1    Grundlage unserer Mängelhaftung ist, dass die Teile bei Gefahrübergang auf den Kunden (§ 4.2) die vereinbarte Beschaffenheit haben. Als Vereinbarung über die Beschaffenheit gelten jedenfalls diejenigen Eigenschaften der Teile, die in unserer Empfangsbestätigung (§ 2.3) oder einer etwaigen gesonderten Auftragsbestätigung als verbindlich bezeichnet wurden. Sollte eine nachträgliche Änderung auf Wunsch des Kunden erfolgen (§ 2.5 dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen) oder vom Kunden eine Abweichung mitgeteilt werden (§ 2.5 dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen), ist diese insoweit für die Beschaffenheit maßgebend, als dass die Änderung/Abweichung von uns ausdrücklich bestätigt und als verbindlich bezeichnet wurde.

 

Ansonsten sind Angaben über die Eigenschaften der Teile, wie z.B. Zeichnungen, Muster, Oberflächenbeschaffenheiten, Qualitäts- und Maßangaben sowie Normen nur als branchenübliche Annäherungswerte zu verstehen, und zwar unabhängig davon, von wem die Angaben stammen. Falls wir nach Zeichnungen, Spezifikationen, Mustern usw. des Kunden zu liefern haben, übernimmt dieser das Risiko der Eignung für den vorgesehenen Verwendungszweck.

 

5.2    Ausgeschlossen von der Gewährleistung sind Schäden infolge normalen Verschleißes, unsachgemäßer Behandlung oder Benutzung, Zweckentfremdung, fehlerhafter Montage oder Instandsetzung durch den Kunden oder Dritte, üblicher Abnutzung und Mängel sowie Schäden, die aufgrund fehlerhafter Pläne, Zeichnungen und/oder Daten des Kunden entstanden sind.

 

Gleiches gilt für Mängel, die den Wert oder die Tauglichkeit der Teile nur unerheblich mindern. Insbesondere stellen zulässige Toleranzen und/oder Folgen der gewählten Fertigungsart (z.B. Anlassfarben, Laserspritzer, Gratbildung und/oder Kantenabdruck) keinen Mangel dar; insoweit wird auf das Dokument „Konstruktionsrichtlinie“ und Fertigungshinweise“ verwiesen. Auch stellen unwesentliche und branchenübliche Gewichts- und Mengenabweichungen keinen Mangel dar.

 

5.3    Unsere Gewährleistung richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften

 

5.4    Der Kunde kann Schadensersatzansprüche wegen eines Mangels erst dann geltend machen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist. Unberührt bleibt das Recht des Kunden, weitergehende Schadensersatzansprüche nach Maßgabe der folgenden Regelungen, insb. § 8, geltend zu machen.

 

 

§ 6  Zahlung, Zurückbehaltungsrecht, Aufrechnung

 

6.1    Wir bieten derzeit die Zahlungsmöglichkeiten Vorkasse, PayPal und Kreditkarte an.

 

6.2    Mit Ablauf der vorstehenden Zahlungsfrist oder einer im Einzelfall vereinbarten Zahlungsfrist kommt der Kunde in Verzug. Der Kaufpreis ist während des Verzugs zum jeweiligen geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen. Wir behalten uns die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens.

 

6.3    Eine Aufrechnung des Kunden ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten oder entscheidungsreifen Forderungen möglich, gleiches gilt für ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden. Die Gegenrechte des Kunden bei Mängeln der Teile bleiben davon unberührt.

 

6.4    Wird nach Abschluss des Vertrags erkennbar (z.B. durch Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens), dass unser Anspruch auf den Kaufpreis durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet wird, so sind wir nach den gesetzlichen Vorschriften zur Leistungsverweigerung und – gegebenenfalls nach Fristsetzung – zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt (§ 321 BGB). Bei Verträgen über die Herstellung unvertretbarer Teile (Einzelanfertigungen) können wir den Rücktritt sofort erklären; die gesetzlichen Regelungen über die Entbehrlichkeit der Fristsetzung bleiben unberührt.

 

§ 7  Eigentumsvorbehalt

 

7.1    Die gelieferte Ware (Vorbehaltsware) bleibt bis zur vollständigen Zahlung aller Forderungen aus diesem Vertrag unser Eigentum.

 

7.2    Wir sind berechtigt bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, die Vorbehaltsware zurückzunehmen, nachdem eine angemessene Frist zur Leistung gesetzt wurde. In der Zurücknahme der Vorbehaltsware durch uns liegt nur ein Rücktritt vom Vertrag, wenn wir dies ausdrücklich schriftlich erklären. Nach Rücknahme der Vorbehaltsware sind wir zur Verwertung befugt, dabei ist der Verwertungserlös auf die Verbindlichkeiten des Kunden – abzüglich angemessener Verwertungskosten- anzurechnen. Die für die Rücknahme anfallenden Transportkosten trägt der Kunde.

 

7.3    Bei Pfändungen der Vorbehaltsware oder sonstigen Eingriffen Dritter muss der Kunde auf unser Eigentum hinweisen und hat uns unverzüglich mindestens in Textform zu benachrichtigen, damit wir unsere Eigentumsrechte durchsetzen können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet der Kunde für den uns entstandenen Ausfall.

 

 

§ 8  Haftung

 

8.1    Auf Schadensersatz haften wir - egal aus welchem Rechtsgrund - nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.

 

8.2    Wir haften jedoch nach den gesetzlichen Bestimmungen im Fall unseres Verzuges und/oder sofern wir fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht verletzen (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

 

8.3    Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt in allen Fällen unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und soweit ein Mangel arglistig verschwiegen wurde oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Teile übernommen wurde. 

 

 

§ 9  Gewerbliche Schutzrechte, Urheberrechte

 

9.1.   An von uns überlassenen und zur Verfügung gestellten Unterlagen und Informationen wie z.B. Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen etc. behalten wir uns sämtliche Rechte, insbesondere Eigentum- und Urheberrechte, vor, egal in welcher Verkörperung (elektronische Daten, Papier etc.) diese überlassen werden. Diese sind streng vertraulich zu behandeln und dürfen Dritten ohne unsere ausdrückliche vorherige Zustimmung nicht überlassen oder zugänglich gemacht werden. Die Zustimmung bedarf mindestens der Textform.

 

9.2    Der Kunde hat sicherzustellen, dass bei Fertigung oder Lieferung nach seinen Zeichnungen, Mustern oder Angaben keine Rechte Dritter, insb. Schutzrechte, verletzt werden. Werden wir von einem Dritten wegen einer Verletzung von Rechten nach vorstehendem Satz in Anspruch genommen, hat uns der Kunde auf erstes Auffordern in Textform von diesen Ansprüchen freizustellen, uns alle notwendigen Informationen zu erteilen und uns alle notwendigen Aufwendungen im Zusammenhang mit dieser Inanspruchnahme zu erstatten, soweit der Kunde nicht nachweist, dass er die der Rechtsverletzung zugrundeliegende Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat,

 

§ 10 anwendbares Recht, Datenschutz

 

10.1     Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Geltung des Deutschen Internationalen Privatrechts (IPR) und des UN-Kaufrechts (CISG) ist ausgeschlossen.

 

10.2     Auch wenn diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen in andere Sprachen übersetzt werden, ist allein die deutsche Fassung maßgeblich. Die Vertragssprache ist Deutsch.

 

10.3     Hinsichtlich der Verarbeitung von Daten verweisen wir auf unsere Datenschutzbestimmungen unter www.unsteel.de/datenschutz.

 

 

§ 11 Kein Widerrufsrecht

 

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei Bestellung über diesen Webshop dem Kunden kein Widerrufsrecht zusteht.

 

Denn ein Widerrufsrecht besteht gem. § 312 g Abs. 2 Nr. 1 BGB – sofern die Parteien nichts anderes vereinbart haben – nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind).

 

 

Teil B: Allgemeine Verkaufsbedingungen gegenüber Unternehmern

 

§ 1  Geltungsbereich, Allgemeines

 

1.1    Für den Verkauf beweglicher Sachen (Teile) durch uns als Webshopanbieter über den Webshop „USTEEL“ gelten ausschließlich unsere nachstehenden Allgemeinen Verkaufsbe­dingungen in diesem Teil B, sofern es sich bei dem Kunden um einen Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt (vgl. nachstehend § 2.2). Sie gelten insbesondere ohne Rücksicht darauf, ob wir die Teile selbst herstellen oder bei Zulieferern einkaufen (§§ 433, 650 BGB).

 

Der Kunde ist Verbraucher, soweit der Zweck der georderten Lieferungen und Leistungen nicht überwiegend seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Dagegen ist Unternehmer jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

 

1.2    Es gelten ausschließlich unsere vorliegenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen. Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen werden von uns nicht anerkannt, es sei denn wir haben ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt. Unsere Allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden die Leistung an ihn vorbehaltslos erbringen.

 

1.3    Sofern nichts anderes vereinbart ist, gelten unsere Allgemeinen Verkaufsbedingungen in der zum Zeitpunkt der Online-Bestellung gültigen Fassung als Rahmenvereinbarung auch für künftige gleichartige Verträge, ohne dass wir in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen müssen.

 

1.4    Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen Allgemeinen Verkaufsbedingungen. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein Vertrag bzw. unsere Bestätigung maßgebend, die jeweils mindestens der Textform bedürfen.

 

§ 2  Vertragsschluss, Bestellvorgang, Prüfpflicht

 

2.1    Das Angebot für einen Vertragsabschluss geht jeweils vom Kunden aus.

 

2.2    Der Bestellvorgang vollzieht sich wie folgt:

 

a)   Der Kunde muss sich vor seiner ersten Bestellung bei uns registrieren. Dabei muss er seine Kundendaten einschließlich seiner E-Mailadresse angeben, ein Passwort festlegen und ob er als Verbraucher oder Unternehmer handelt (zur Unterscheidung siehe § 1.1).

 

      Mit seinem Passwort und seiner E-Mailadresse kann sich der Kunde bei späteren Bestellungen ohne neue Registrierung einloggen.

 

b)   Der Kunde kann vor oder nach der Registrierung bzw. dem Einloggen seine Zeichnungsdaten im DXF oder Step-Format auf die Website hochladen. Die Zeichnungsdaten müssen unbeschadet der weiteren Anforderungen in diesen Allgemeinen Verkaufsbedingungen unseren Vorgaben in dem Dokument „Konstruktionsrichtlinie und Fertigungshinweise“ in der jeweils geltenden Fassung entsprechen.

 

c)   Im Anschluss prüft unsere Software die vom Kunden hochgeladenen Daten mittels Algorithmen überschlägig. Bei der Erkennung eines Fehlers durch die Software erhält der Kunde eine Meldung angezeigt, dass das entsprechende Teil nicht gefertigt werden kann. Diese Überprüfung ist jedoch nicht abschließend und entbindet den Kunden nicht von seinen Verpflichtungen, insb. gem. § 2.5.

 

d)   Nach Anmeldung gem. vorstehenden lit. a) gelangt der Kunde zur Konfigurationsseite. Hier kann er bei Zeichnungsdaten im DXF-Format die Materialstärke, den Werkstoff und die Stückzahl sowie ggf. die Artikelbezeichnung festlegen. Bei Zeichnungsdaten im Step-Format werden durch den Kunden der Werkstoff und die Stückzahl sowie ggf. die Artikelbezeichnung festgelegt. Zudem hat der Kunde die Möglichkeit, weitere Leistungen auszuwählen und Teile aus der Bestellung auszuschließen. Der Preis wird dabei jeweils kalkuliert und dem Kunden direkt angezeigt.

 

e)   Mit Abschluss des Konfigurationsvorgangs gelangt der Kunde zur Projektübersicht, in der alle Teile mit den jeweils erforderlichen Fertigungsschritten und den vom Kunden zusätzlich ausgewählten Leistungen angezeigt werden. Hier besteht nochmals die Möglichkeit, die Teile zu prüfen und anzupassen. Eine Anpassung der Fertigungsschritte ist allerdings nur über eine Änderung der Zeichnungsdaten möglich.

 

f)    Nach Kontrolle der Teile gelangt der Kunde über den Button „zur Bestellung“ zu einer Bestellübersicht. Hier kann die Lieferoption Versand (Paket oder Spedition) oder Abholung der Teile gewählt werden und – soweit angeboten – die voraussichtliche Lieferzeit, gerechnet ab Zahlungseingang; weitere Regelungen in diesen Allgemeinen Verkaufsbedingungen, insb. § 4, bleiben unberührt. Etwaige zu zahlende Zuschläge für die jeweilige Leistung werden angezeigt.

 

g)   Nach Bestätigung dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen und der Vorgaben in dem Dokument „Konstruktionsrichtlinie und Fertigungshinweise“ kann der Kunde über den Button „zahlungspflichtig bestellen“ ein verbindliches Vertragsangebot zum Kauf der in der Bestellübersicht angezeigten Teile und evtl. zusätzlichen Leistungen abgeben. Vor Abschicken der Bestellung kann der Kunde die Daten jederzeit ändern und einsehen.

 

2.3    Daraufhin versenden wir an den Kunden eine automatische Empfangsbestätigung per E-Mail zu, in welcher die Bestellung des Kunden nochmals aufgeführt wird und die der Kunde über die Funktion „Drucken“ ausdrucken kann. Die automatische Empfangsbestätigung dokumentiert dabei lediglich, dass die Bestellung des Kunden bei uns eingegangen ist und stellt keine Annahme des Angebots dar. Der Vertrag kommt erst durch Übersendung unserer Auftragsbestätigung, die mindestens der Textform bedarf, durch uns zustande. Der Übersendung der Auftragsbestätigung steht die Lieferung der Teile gleich. Sollte eine Ausführung der Bestellung nicht möglich sein, werden wir dies dem Kunden mitteilen.

 

2.4    Nachträgliche Änderungen der Teile behalten wir uns vor, sofern diese weder der Auftragsbestätigung noch den Spezifikationen des Kunden widersprechen und sich die Abweichungen im handels- und branchenüblichen Rahmen bewegen sowie dem Kunden zumutbar sind.

 

Sofern der Kunde nach Vertragsschluss noch Änderungen wünscht, werden wir diese prüfen und - soweit es uns möglich und zumutbar ist - umsetzen. Etwaige Mehrkosten trägt der Kunde. Wir sind berechtigt, die Umsetzung der Änderung von der Zahlung der Mehrkosten abhängig zu machen. Ein Anspruch des Kunden auf Umsetzung der Änderungen besteht jedoch nicht. Die Regelung in § 4.4 bleibt unberührt.

 

2.5    Dem Kunden obliegt es, alle von uns ggf. zur Verfügung gestellten Unterlagen und Daten (insb. Empfangsbestätigung, Auftragsbestätigung, Pläne, CAD-Daten) auf Richtigkeit und Vollständigkeit unverzüglich zu überprüfen und uns tatsächliche oder vermeintliche Abweichungen mindestens in Textform (z. B. E-Mail, Telefax) mitzuteilen.

 

§ 3  Preise, Versandkosten, Preisanpassung

 

3.1    Es gelten die von uns im jeweiligen Bestellvorgang ausgewiesenen Preise. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht in unseren Preisen enthalten. Sie ist in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung zusätzlich zu zahlen und in der Rechnung gesondert ausgewiesen.

 

3.2    Unsere Preise gelten „ab Werk“ Hawangen (EXW gem. Incoterms 2020). Sofern der Kunde einen Versand der Teile wählt, werden die Versandkosten gesondert ausgewiesen und sind vom Kunden zu tragen (siehe auch § 2.2. lit. f).

 

3.3    Liegen zwischen Vertragsschluss und Lieferung mehr als 4 Monate, und haben sich in diesem Zeitraum die Marktpreise für Rohstoffe, insbesondere Edelstahl, erhöht oder verringert, gelten unsere Preise unter Berücksichtigung der jeweils zum Lieferzeitpunkt aktuellen Marktpreise für Rohstoffe. Liegt dadurch der aktuelle Gesamtpreis 20 % oder mehr über dem ursprünglichen Gesamtpreis, hat der Kunde das Recht vom Vertrag zurückzutreten. Dieses Recht muss unverzüglich nach Mitteilung des erhöhten Preises mindestens in Textform ausgeübt werden.

 

§ 4  Lieferung, Gefahrübergang, Abnahme, Lieferverzug, Verpackung

 

4.1    Die Lieferung erfolgt grundsätzlich „ab Werk“ Hawangen (EXW gem. Incoterms 2020).

 

Sofern vom Kunden ausgewählt, versenden wird auf Kosten des Kunden die Teile an einen anderen Bestimmungsort (Versendungskauf). Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, sind wir berechtigt, die Art und Weise der Versendung (insbesondere Transportunternehmen, Versandweg, Verpackung, Transportversicherung) selbst zu bestimmen. Die Lieferung in mehreren Teillieferungen ist zulässig, sofern dies dem Kunden zumutbar ist.

 

4.2    Für den Gefahrübergang die gesetzlichen Vorschriften.

 

4.3    In Aussicht gestellte Fristen und Termine für Lieferungen und Leistungen gelten stets nur annähernd, es sei denn, Lieferzeit oder -frist wurden ausdrücklich mindestens in Textform als verbindlich vereinbart. Soweit eine Mitwirkung des Kunden notwendig ist, beginnt die vereinbarte Lieferfrist nicht zu laufen, bevor der Kunde seine Mitwirkungspflichten vollständig erfüllt hat bzw. ein Liefertermin verschiebt sich um den Zeitraum, in dem der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht vollständig nachgekommen ist. Nachträgliche vom Kunden veranlasste Änderungen an Teilen können zu einer Verlängerung von Liefer- und Leistungsfristen führen.

 

4.4    Für die Unmöglichkeit der Leistung oder für Leistungsverzögerungen, soweit diese durch höhere Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse (z.B. Arbeitskämpfe, insbesondere Streiks und rechtmäßige Aussperrungen, Pandemien, Epidemien, Verkehrs- und Betriebsstörungen, Werkstoff- und Energiemangel, die ausbleibende, nicht richtige oder nicht rechtzeitige Belieferung durch unseren Lieferanten) verursacht worden sind, die wir nicht zu vertreten haben, haften wir nicht. Sofern solche Ereignisse uns die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen und die Behinderung nicht nur von vorübergehender Dauer ist, sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, eine bereits erbrachte Gegenleistung des Kunden werden wir unverzüglich erstatten. Bei Hindernissen vorübergehender Dauer kommt es zu einer angemessenen Verlängerung der vereinbarten Lieferzeit. Der Kunde wird über die Verzögerung unverzüglich unterrichtet und die voraussichtlich neue Lieferfrist wird mitgeteilt.

 

4.5    Der Eintritt unseres Lieferverzugs bestimmt sich nach den gesetzlichen Regelungen. In jedem Fall ist aber eine Mahnung durch den Kunden erforderlich. Im Übrigen haften wir bei Lieferverzug in Höhe von maximal 10 % des Lieferwertes. Uns bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Kunden gar kein Schaden oder nur ein wesentlich geringerer Schaden als vorstehende Pauschale entstanden ist.

 

 

4.6    Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verzögert sich unsere Leistung durch andere, vom Kunden zu vertretenden Gründen (z.B. fehlende Mitwirkungshandlung), sind wir berechtigt, Ersatz des hieraus entstehenden Schadens einschließlich Mehraufwendungen (z.B. Lagerkosten) zu verlangen. Die Schadenspauschale beträgt für jede vollendete Kalenderwoche des Verzugs 0,5% des Nettopreises (Lieferwert), insgesamt jedoch höchstens 5% des Lieferwerts der verspätet gelieferten Teile, beginnend mit dem Ablauf der Lieferfrist bzw. – mangels einer Lieferfrist – mit der Mitteilung der Versandbereitschaft der Teile.

 

Der Nachweis eines höheren Schadens und unsere gesetzlichen Ansprüche (insbesondere Ersatz von Mehraufwendungen, angemessene Entschädigung, Kündigung) bleiben unberührt; die Pauschale ist auf weitergehende Geldansprüche anzurechnen. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass uns überhaupt kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden als vorstehende Pauschale entstanden ist.

 

4.7    Von uns zur Verfügung, aber nicht in Rechnung gestellte Paletten, Gitterboxen oder sonstiges Leergut, sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 3 Wochen ab Ablieferung, kostenfrei und unbeschädigt an uns zurückzugeben oder jeweils mindestens gleichwertiger Ersatz. Wir sind berechtigt, Paletten, Gitterboxen oder sonstiges Leergut, das von uns nach vorstehendem Satz 1 zur Verfügung gestellt wurde und nicht oder nicht fristgerecht bei uns in einem dem vorstehenden Satz 1 entsprechenden Zustand eingeht, dem Kunden zum Selbstkostenpreis in Rechnung zu stellen. Etwaige Beschädigungen, die die Paletten, Gitterboxen oder das sonstige Leergut bei Bereitstellung durch uns aufweisen, bleiben außer Betracht.

 

            Im Übrigen erfolgen sämtliche Verpackungen auf Wunsch, nach Vorgabe und auf Kosten des Kunden, der auch verpflichtet ist, sie auf eigene Kosten nach Maßgabe der Verpackungsordnung in ihrer jeweiligen Fassung zu entsorgen.

 

§ 5  Gewährleistungsansprüche

 

5.1    Grundlage unserer Mängelhaftung ist, dass die Teile bei Gefahrübergang auf den Kunden (§ 4.2) die vereinbarte Beschaffenheit haben. Als Vereinbarung über die Beschaffenheit gelten jedenfalls diejenigen Eigenschaften der Teile, die in unserer Empfangsbestätigung (§ 2.3) oder einer etwaigen gesonderten Auftragsbestätigung als verbindlich bezeichnet wurden. Sollte eine nachträgliche Änderung auf Wunsch des Kunden erfolgen (§ 2.5 dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen) oder vom Kunden eine Abweichung mitgeteilt werden (§ 2.5 dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen), ist diese insoweit für die Beschaffenheit maßgebend, als dass die Änderung/Abweichung von uns ausdrücklich bestätigt und als verbindlich bezeichnet wurde.

 

Ansonsten sind Angaben über die Eigenschaften der Teile, wie z.B. Zeichnungen, Muster, Oberflächenbeschaffenheiten, Qualitäts- und Maßangaben sowie Normen nur als branchenübliche Annäherungswerte zu verstehen, und zwar unabhängig davon, von wem die Angaben stammen. Falls wir nach Zeichnungen, Spezifikationen, Mustern usw. des Kunden zu liefern haben, übernimmt dieser das Risiko der Eignung für den vorgesehenen Verwendungszweck.

 

5.2    Die Mängelansprüche des Kunden setzen voraus, dass er seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten (§§ 377, 381 HGB) nachgekommen ist. Sind die Teile zum Einbau oder sonstigen Weiterverarbeitung bestimmt, hat eine Untersuchung in jedem Fall unmittelbar vor dem Einbau bzw. der Verarbeitung zu erfolgen. Zeigt sich bei der Ablieferung, der Untersuchung oder zu irgendeinem späteren Zeitpunkt ein Mangel, so ist uns hiervon unverzüglich mindestens in Textform (z.B. E-Mail, Fax) Anzeige zu machen. In jedem Fall sind offensichtliche Mängel, Falschlieferungen und/oder Mengenabweichungen innerhalb von 3 Arbeitstagen ab Ablieferung und bei der Untersuchung nicht erkennbare Mängel innerhalb der gleichen Frist ab Entdeckung uns mindestens in Textform anzuzeigen. Versäumt der Kunde die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige, ist unsere Haftung für den nicht bzw. nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß angezeigten Mangel nach den gesetzlichen Vorschriften ausgeschlossen.

 

5.3    Ausgeschlossen von der Gewährleistung sind Schäden infolge normalen Verschleißes, unsachgemäßer Behandlung oder Benutzung, Zweckentfremdung, fehlerhafter Montage oder Instandsetzung durch den Kunden oder Dritte, üblicher Abnutzung und Mängel sowie Schäden, die aufgrund fehlerhafter Pläne, Zeichnungen und/oder Daten des Kunden entstanden sind.

 

Gleiches gilt für Mängel, die den Wert oder die Tauglichkeit der Teile nur unerheblich mindern. Insbesondere stellen zulässige Toleranzen und/oder Folgen der gewählten Fertigungsart (z.B. Anlassfarben, Laserspritzer, Gratbildung und/oder Kantenabdruck) keinen Mangel dar; insoweit wird auf das Dokument „Konstruktionsrichtlinie“ und Fertigungshinweise“ verwiesen. Auch stellen unwesentliche und branchenübliche Gewichts- und Mengenabweichungen keinen Mangel dar.

 

5.4    Die Übernahme verpackter Teile von dem ersten Spediteur gilt als Beweis für die ordnungsgemäße Menge und einwandfreie Beschaffenheit der Verpackung.

 

5.5    Bei begründeter und rechtzeitiger Rüge gemäß § 5.2, werden wir nach unserer Wahl Nachbesserung oder Ersatzlieferung leisten. Dazu wird uns eine Frist von sechs Wochen eingeräumt. Unser Recht die Nacherfüllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern, bleibt unberührt. Dem Kunden bleibt das Recht vorbehalten, für den Fall des Fehlschlagens von Nachbesserung oder Ersatzlieferung, Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen.

 

Im Falle der Ersatzlieferung hat uns der Kunde die mangelhaften Teile nach den gesetzlichen Vorschriften zurückzugeben. Die Nacherfüllung beinhaltet weder den Ausbau der mangelhaften Teile noch den erneuten Einbau, wenn wir ursprünglich nicht zum Einbau verpflichtet waren. Ein- und Ausbaukosten bezüglich der mangelhaften Teile sind von uns nur zu tragen, wenn die Voraussetzungen einer verschuldensabhängigen Schadensersatzhaftung gegeben sind.

 

         Für Schadensersatzansprüche wegen eines Mangels gilt § 8.

 

5.6    Gewährleistungsansprüche verjähren in 12 Monaten seit Gefahrübergang. Dies gilt nicht bei Haftung von uns wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder bei vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen unsererseits oder unserer Erfüllungsgehilfen; insoweit gelten jeweils die gesetzlichen Vorschriften.

 

5.7    In allen Fällen unberührt bleiben die gesetzlichen Sondervorschriften bei Endlieferung der unverarbeiteten Teile an einen Verbraucher, auch wenn dieser sie weiterverarbeitet hat (Lieferantenregress gem. §§ 445a, 445b, 478 BGB). Ansprüche aus Lieferantenregress sind ausgeschlossen, wenn die mangelhaften Teile durch den Kunden oder einen anderen Unternehmer, z.B. durch Einbau in ein anderes Produkt, weiterverarbeitet wurden.

 

§ 6  Zahlung, Zurückbehaltungsrecht, Aufrechnung

 

6.1    Wir bieten derzeit die Zahlungsmöglichkeiten Vorkasse, PayPal und Kreditkarte an.

 

6.2    Mit Ablauf der vorstehenden Zahlungsfrist oder einer im Einzelfall vereinbarten Zahlungsfrist kommt der Kunde in Verzug. Der Kaufpreis ist während des Verzugs zum jeweiligen geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen. Wir behalten uns die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens und der kaufmännischen Fälligkeitszinsen (§ 353 HGB) vor.

 

6.3    Eine Aufrechnung des Kunden ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten oder entscheidungsreifen Forderungen möglich, gleiches gilt für ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden. Die Gegenrechte des Kunden bei Mängeln der Teile bleiben davon unberührt.

 

6.4    Wird nach Abschluss des Vertrags erkennbar (z.B. durch Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens), dass unser Anspruch auf den Kaufpreis durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet wird, so sind wir nach den gesetzlichen Vorschriften zur Leistungsverweigerung und – gegebenenfalls nach Fristsetzung – zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt (§ 321 BGB). Bei Verträgen über die Herstellung unvertretbarer Teile (Einzelanfertigungen) können wir den Rücktritt sofort erklären; die gesetzlichen Regelungen über die Entbehrlichkeit der Fristsetzung bleiben unberührt.

 

§ 7  Eigentumsvorbehalt

 

7.1    Wir behalten uns das Eigentum an den Teilen bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung zwischen uns und dem Kunden vor (Vorbehaltsware).

 

         Der Kunde muss die Vorbehaltsware pfleglich behandeln. Er muss sie auf seine Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert versichern.

 

7.2    Wir sind berechtigt bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, die Vorbehaltsware zurückzunehmen, nachdem eine angemessene Frist zur Leistung gesetzt wurde. In der Zurücknahme der Vorbehaltsware durch uns liegt nur ein Rücktritt vom Vertrag, wenn wir dies ausdrücklich schriftlich erklären. Nach Rücknahme der Vorbehaltsware sind wir zur Verwertung befugt, dabei ist der Verwertungserlös auf die Verbindlichkeiten des Kunden – abzüglich angemessener Verwertungskosten- anzurechnen. Die für die Rücknahme anfallenden Transportkosten trägt der Kunde.

 

7.3    Der Kunde ist dazu berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu veräußern, solange er seinen Verpflichtungen aus der Geschäftsverbindung mit uns rechtzeitig nachkommt. Er darf die Vorbehaltsware jedoch nicht verpfänden oder sicherungshalber übereignen.

 

         Alle Forderungen und Rechte des Kunden aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware, sowie diejenigen Forderungen des Kunden bezüglich der Vorbehaltsware, die aus einem sonstigen Rechtsgrund gegen seine Abnehmer oder Dritte entstehen (insbesondere Forderungen aus unerlaubter Handlung oder Ansprüche auf Versicherungsleistungen) und zwar einschließlich sämtlicher Saldenforderungen aus Kontokorrent, tritt der Kunde schon jetzt zur Sicherung an uns ab. Wir nehmen die Abtretung hiermit an. Der Kunde darf die an uns abgetretenen Forderungen auf seine Rechnung im eigenen Namen für uns einziehen, solange wir die Ermächtigung nicht widerrufen.

 

Unser Recht, diese Forderungen selbst einzuziehen, wird dadurch nicht berührt; allerdings werden wir die Forderungen nicht selbst geltend machen und die Einzugsermächtigung nicht widerrufen, solange der Kunde seinen Zahlungs­verpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt. Sofern sich der Kunde jedoch vertragswidrig verhält, können wir von ihm verlangen, dass er uns die abgetretenen Forderungen und die jeweiligen Schuldner bekannt gibt, den jeweiligen Schuldnern die Abtretung mitteilt und uns alle Unterlagen aushändigt sowie alle Angaben macht, die wir zur Geltendmachung der Forderungen benötigen

 

7.4    Eine Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware durch den Kunden wird immer für uns vorgenommen. Wenn die Vorbehaltsware mit anderen Sachen verarbeitet wird, die uns nicht gehören, so erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware (Rechnungsendbetrag inklusive der Umsatzsteuer) zu den anderen verarbeiteten Sachen im Zeitpunkt der Verarbeitung. Im Übrigen gilt für die durch Verarbeitung entstehende neue Sache das Gleiche wie für die Vorbehaltsware.

 

Wird die Vorbehaltsware mit anderen uns nicht gehörenden Sachen untrennbar verbunden oder vermischt, so erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware (Rechnungsendbetrag inklusive der Umsatzsteuer) zu den anderen verbundenen oder vermischten Sachen im Zeitpunkt der Verbindung oder Vermischung. Wird die Vorbehaltsware in der Weise verbunden oder vermischt, dass die Sache des den als Hauptsache anzusehen ist, sind der Kunde und wir uns bereits jetzt einig, dass der Kunde uns anteilsmäßig Miteigentum an dieser Sache überträgt. Wir nehmen diese Übertragung an.

 

Das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum an einer Sache wird der Kunde für uns verwahren.

 

7.5    Bei Pfändungen der Vorbehaltsware oder sonstigen Eingriffen Dritter muss der Kunde auf unser Eigentum hinweisen und hat uns unverzüglich mindestens in Textform zu benachrichtigen, damit wir unsere Eigentumsrechte durchsetzen können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet der Kunde für den uns entstandenen Ausfall.

 

7.6    Wir verpflichten uns, die nach den vorstehenden Bestimmungen zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt; die Auswahl der freizugebenen Sicherheiten obliegt uns.

 

§ 8  Haftung

 

8.1    Auf Schadensersatz haften wir - egal aus welchem Rechtsgrund - nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.

 

8.2    Wir haften jedoch nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern wir fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht verletzen (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

 

8.3    Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt in allen Fällen unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und soweit ein Mangel arglistig verschwiegen wurde oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Teile übernommen wurde. 

 

 

 

§ 9  Gewerbliche Schutzrechte, Urheberrechte

 

9.1.   An von uns überlassenen und zur Verfügung gestellten Unterlagen und Informationen wie z.B. Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen etc. behalten wir uns sämtliche Rechte, insbesondere Eigentum- und Urheberrechte, vor, egal in welcher Verkörperung (elektronische Daten, Papier etc.) diese überlassen werden. Diese sind streng vertraulich zu behandeln und dürfen Dritten ohne unsere ausdrückliche vorherige Zustimmung nicht überlassen oder zugänglich gemacht werden. Die Zustimmung bedarf mindestens der Textform.

 

9.2    Der Kunde hat sicherzustellen, dass bei Fertigung oder Lieferung nach seinen Zeichnungen, Mustern oder Angaben keine Rechte Dritter, insb. Schutzrechte, verletzt werden. Werden wir von einem Dritten wegen einer Verletzung von Rechten nach vorstehendem Satz in Anspruch genommen, hat uns der Kunde auf erstes Auffordern in Textform von diesen Ansprüchen freizustellen, uns alle notwendigen Informationen zu erteilen und uns alle notwendigen Aufwendungen im Zusammenhang mit dieser Inanspruchnahme zu erstatten, soweit der Kunde nicht nachweist, dass er die der Rechtsverletzung zugrundeliegende Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat,

 

§ 10  Gerichtsstand, anwendbares Recht, Datenschutz

 

10.1    Ist der Kunde Kaufmann i.S.d. Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher – auch internationaler  Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten unser Geschäftssitz in Hawangen. Entsprechendes gilt, wenn der Kunde Unternehmer i.S.v § 14 BGB ist. Wir sind jedoch in allen Fällen auch berechtigt, Klage am Erfüllungsort der Lieferverpflichtung gemäß diesen Allgemeinen Verkaufsbedingungen bzw. einer vorrangigen Individualabrede oder am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu erheben. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten, bleiben unberührt.

 

10.2    Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Geltung des Deutschen Internationalen Privatrechts (IPR) und des UN-Kaufrechts (CISG) ist ausgeschlossen.

10.3    Auch wenn diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen in andere Sprachen übersetzt werden, ist allein die deutsche Fassung maßgeblich. Die Vertragssprache ist Deutsch.

10.4    Hinsichtlich der Verarbeitung von Daten verweisen wir auf unsere Datenschutzbestimmungen unter www.unsteel.de/datenschutz.

 

Wir sind im Übrigen berechtigt, die registrieren Kunden über Aktualisierungen des Systems zu informieren und die Aktualität der hinterlegten Stammdaten regelmäßig abzufragen.